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Mehrwert­steuer Rechner

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Ganz einfach die MwSt. berechnen

Unser Mehrwertsteuer Rechner ist ein praktisches Tool, mit dem Sie den Mehrwertsteuersatz für einen bestimmten Betrag schnell und einfach berechnen können. Mit einer einfachen Benutzeroberfläche kann der Mehrwertsteuerbetrag für einen gegebenen Netto-Preis berechnet werden, indem der gewünschte Steuersatz ausgewählt wird.

So wird die MwSt. berechnet

Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird berechnet, indem man einen bestimmten Prozentsatz des Nettopreises (also des Preises ohne Steuer) hinzufügt. Der genaue Prozentsatz hängt von der Art des produzierten oder verkauften Guts ab und variiert in verschiedenen Ländern. In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer derzeit 19%.

Hier ist eine einfache Formel, um die Mehrwertsteuer mit dem MwSt. Rechner zu berechnen:

MwSt = Nettopreis x (Mehrwertsteuersatz / 100)

Wenn Sie den Bruttopreis berechnen möchten, können Sie einfach den Nettopreis mit der Mehrwertsteuer hinzufügen:

Bruttopreis = Nettopreis + MwSt

MwSt Rechner Mehrwertsteuer

Diese Mehrwert­steuer­klassen gibt es

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuerklassen: den regulären Mehrwertsteuersatz von 19% und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% wird auf bestimmte Waren und Dienstleistungen angewendet, die als besonders wichtig für den täglichen Bedarf angesehen werden, wie z.B. Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, öffentliche Verkehrsmittel usw.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Waren und Dienstleistungen möglicherweise von der Mehrwertsteuer befreit sind, wie z.B. medizinische Leistungen oder bestimmte kulturelle Veranstaltungen.

Steuereinnahmen durch Umsatzsteuer 2011 – 2022.
Jahr Umsatzsteuer Einnahmen [Mio. €]
2011 138.957
2012 142.439
2013 148.315
2014 154.228
2015 159.015
2016 165.932
2017 170.499
2018 175.437
2019 183.113
2020 168.700
2021 187.631
2022 198.200
2023 ?
Quelle: bundesfinanzministerium.de

Unterschied Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer?

In Deutschland gibt es tatsächlich keinen Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer, es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Bezeichnungen für dasselbe Steuersystem.

Die Mehrwertsteuer wird so genannt, weil sie auf den Mehrwert berechnet wird, der bei einer Warenproduktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen entsteht. Die Umsatzsteuer wird so genannt, weil sie auf den Umsatz berechnet wird, der bei der Veräußerung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen anfällt.

Beide Bezeichnungen sind in Deutschland gebräuchlich und das Steuersystem wird oft unter beiden Namen erwähnt, wobei der Begriff Mehrwertsteuer häufiger verwendet wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es sich in beiden Fällen um dasselbe Steuersystem handelt.

Warum gibt es verschiedene Mehrwert­steuer­klassen?

Die Einführung von verschiedenen Mehrwertsteuerklassen in Deutschland hat mehrere Gründe:

  1. Steuerpolitische Ziele: Indem bestimmte Waren und Dienstleistungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz behandelt werden, kann die Regierung ein bestimmtes politisches Ziel erreichen, wie z.B. die Förderung des Konsums von Grundbedürfnissen oder die Unterstützung bestimmter Branchen.
  2. Soziale Auswirkungen: Die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Waren und Dienstleistungen kann die finanzielle Belastung für bestimmte Bevölkerungsgruppen reduzieren, wie z.B. Familien mit geringem Einkommen oder Personen mit besonderen Bedürfnissen.
  3. Wettbewerbsvorteile: Die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Branchen kann diesen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Branchen verschaffen, was die Förderung einer bestimmten Branche unterstützen kann.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Einführung von verschiedenen Mehrwertsteuerklassen ein wichtiger Instrument zur Steuergestaltung ist, mit dem politische und soziale Ziele erreicht werden können

Bisherige Änderungen der MwSt.

In Deutschland gab es in den letzten Jahren einige Änderungen bei der Umsatzsteuer, hier sind einige wichtige:

  • Die Einführung des sogenannten „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer-Verfahrens“ im Jahr 2010, das Unternehmen die Verwendung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vorschreibt, um den Austausch von Umsatzsteuerinformationen zu erleichtern.
  • Im Jahr 2015 wurde die Umsatzsteuer-Regelung für digitale Dienstleistungen angepasst, um eine einheitliche Besteuerung dieser Dienstleistungen innerhalb der EU zu gewährleisten.
  • Im Jahr 2017 wurde die sogenannte „Mini-One-Stop-Shop“-Regelung (MOSS) eingeführt, die es Unternehmen ermöglicht, Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen in EU-Mitgliedstaaten, in denen sie keine Niederlassung haben, an einer einzigen Stelle zu melden und zu zahlen.
  • Im Jahr 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 galt.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass dies keine vollständige Liste aller Änderungen an der Umsatzsteuer in Deutschland ist, sondern nur einige der wichtigsten Änderungen. Es ist möglich, dass es in der Zukunft weitere Änderungen geben wird.

Mehrwert­steuer­senkung vom 01.07. - 31.12.2020

In Deutschland wurde im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 eine Mehrwertsteuersenkung eingeführt, um den Konsum anzukurbeln und die Wirtschaft nach der Corona-Krise zu stärken. Die Mehrwertsteuer wurde von 19% auf 16% gesenkt.

Die Mehrwertsteuersenkung hatte das Ziel, den Konsum anzukurbeln, da Verbraucher mehr Geld in der Tasche hatten und wahrscheinlicher bereit waren, auszugeben. Die Mehrwertsteuersenkung hatte auch den Effekt, die Preise für Verbraucher zu senken, was dazu beitragen konnte, den Konsum anzukurbeln.

Darüber hinaus konnte die Mehrwertsteuersenkung auch den Einzelhandel und andere Wirtschaftsbereiche stärken, die durch die Corona-Krise belastet wurden. Durch die Steuersenkung konnten Unternehmen ihre Preise senken, was die Nachfrage nach ihren Waren und Dienstleistungen erhöhen konnte.

Die Mehrwertsteuersenkung in Deutschland war ein wichtiger Teil der wirtschaftlichen Reaktion auf die Corona-Krise war, und dass sie eine kurzfristige Stimulierung des Konsums und der Wirtschaft bewirkt hat

Wer ist mehrwert­steuer­pflichtig?

In Deutschland müssen Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen erbringen, Mehrwertsteuer bezahlen, wenn sie bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.

Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt normalerweise bei einem jährlichen Umsatz von 22.000 Euro. Unternehmen, die diese Schwelle überschreiten, müssen Mehrwertsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise für Unternehmen, die nur geringfügige Umsätze erzielen, oder für Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen komplex sein können und dass es wichtig ist, sich von einem Steuerberater oder einem anderen Fachmann beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass man die Mehrwertsteuerpflicht richtig versteht und erfüllt.

Umsatzsteuer bei Kleingewerbe

Kleingewerbe unterliegen in Deutschland ebenfalls der Mehrwertsteuerpflicht, wenn sie bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Diese Umsatzschwelle beträgt in der Regel 17.500 Euro im Kalenderjahr.

Wenn ein Kleingewerbe die Umsatzschwelle überschreitet, muss es Mehrwertsteuer auf seine Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Die Mehrwertsteuer muss in Höhe von 19% auf den Verkaufspreis ausgewiesen werden.

Ein Kleingewerbe kann jedoch auch freiwillig Mehrwertsteuerpflichtig werden, auch wenn es die Umsatzschwelle nicht überschreitet. Dies kann sinnvoll sein, wenn das Kleingewerbe seine Kunden aufgrund des höheren Preises durch die Mehrwertsteuer verlieren würde.

Mehrwertsteuer und Drittländer

Wenn Waren oder Dienstleistungen in Drittländer verkauft werden, kann die Mehrwertsteuerpflicht unterschiedlich sein, abhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes. In einigen Ländern kann es erforderlich sein, dass Unternehmen eine Umsatzsteuerregistrierung durchführen und Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe berechnen und abführen. In anderen Ländern kann es keine Mehrwertsteuerpflicht geben.

Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen in ein anderes EU-Land verkauft, muss es in der Regel keine Mehrwertsteuer in dem Empfängerland berechnen, sondern kann stattdessen die sogenannte „Reverse-Charge“-Regelung anwenden. Diese Regelung besagt, dass der Empfänger der Ware oder Dienstleistung in seinem eigenen Land Mehrwertsteuer auf den Kauf berechnen und an das Finanzamt abführen muss.

Wenn ein Unternehmen jedoch Waren oder Dienstleistungen an Kunden in Drittländer außerhalb der EU verkauft, kann es erforderlich sein, dass das Unternehmen Mehrwertsteuer in dem Empfängerland berechnet und abführt.

Was bedeutet Differenz­besteuerung?

Differenzbesteuerung ist ein System der Mehrwertsteuer, das bei bestimmten Waren und Dienstleistungen angewendet wird. Es bezieht sich auf eine Methode, bei der nur ein Teil des Verkaufspreises mit Mehrwertsteuer belegt wird, anstatt den gesamten Verkaufspreis zu besteuern.

Diese Methode der Mehrwertsteuer ist in bestimmten Branchen üblich, in denen ein Teil des Verkaufspreises aus nicht besteuerbaren Kosten besteht, wie z.B. bei dem Verkauf von Grundstücken oder Gebäuden.

Differenzbesteuerung kann auch für den Verkauf von gebrauchten Waren angewendet werden, bei denen der Verkaufspreis geringer ist als der ursprüngliche Kaufpreis, und nur ein Teil des Verkaufspreises besteuert wird.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in anderen Ländern?

Die Höhe der Mehrwertsteuer variiert in den verschiedenen Ländern der Welt. Hier sind einige Beispiele für Mehrwertsteuersätze in einigen Ländern:

  • Deutschland: 19%
  • Österreich: 20%
  • Schweiz: 8% (für die meisten Güter und Dienstleistungen)
  • Frankreich: 20%
  • Spanien: 21%
  • Italien: 22%
  • Belgien: 21%
  • Niederlande: 21%
  • Großbritannien: 20%
  • USA: variiert je nach Bundesstaat, aber liegt in der Regel zwischen 5% und 9%

 

Dies ist keine vollständige Liste aller Mehrwertsteuersätze in allen Ländern und die Mehrwertsteuersätze in den einzelnen Ländern können regelmäßig geändert werden. Es ist daher wichtig, die aktuellen Mehrwertsteuersätze für das jeweilige Land zu überprüfen, bevor man Geschäfte tätigt.

Wann ist die Mehrwertsteuer fällig?

Die Mehrwertsteuer ist in Deutschland regelmäßig vierteljährlich fällig. Die genauen Fälligkeitstermine hängen von dem jeweiligen Steuerpflichtigen ab, aber in der Regel müssen Unternehmen ihre Mehrwertsteuer spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Ende des jeweiligen Vierteljahres an das Finanzamt abführen.

Zum Beispiel ist die Mehrwertsteuer für das erste Vierteljahr (Januar bis März) spätestens am 31. Mai desselben Jahres fällig, die Mehrwertsteuer für das zweite Vierteljahr (April bis Juni) spätestens am 31. August desselben Jahres, die Mehrwertsteuer für das dritte Vierteljahr (Juli bis September) spätestens am 31. November desselben Jahres und die Mehrwertsteuer für das vierte Vierteljahr (Oktober bis Dezember) spätestens am 28. Februar des Folgejahres.

Was ist die Umsatzsteuer­voranmeldung und wie funktioniert sie?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine Meldung, die Unternehmen in Deutschland regelmäßig beim Finanzamt einreichen müssen, um ihre Mehrwertsteuerzahlungen zu erklären.

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss vierteljährlich eingereicht werden und enthält Informationen über den Umsatz des Unternehmens und die berechnete Mehrwertsteuer für den jeweiligen Zeitraum. Basierend auf diesen Informationen berechnet das Finanzamt die geschuldete Mehrwertsteuer und fordert das Unternehmen auf, diese zu zahlen.

Das Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung kann elektronisch über das ELSTER-System oder auf Papierform erfolgen. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Ende des jeweiligen Vierteljahres beim Finanzamt eingereicht werden.

MwSt Rechner
Was ist eine Umsatzsteuer-ID und wie bekomme ich sie?

Eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die Unternehmen in Deutschland von der Finanzverwaltung erhalten, um ihre Umsatzsteuerpflicht zu bestätigen. Die Umsatzsteuer-ID wird verwendet, um Transaktionen und Meldungen bezüglich der Mehrwertsteuer zu identifizieren und zu verfolgen.

Um eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen, müssen Unternehmen ein Antragsformular beim Finanzamt einreichen, das ihren Firmennamen, ihre Anschrift und andere relevante Informationen enthält. Sobald das Finanzamt den Antrag genehmigt hat, wird die Umsatzsteuer-ID an das Unternehmen ausgestellt und kann verwendet werden, um Rechnungen und andere Meldungen bezüglich der Mehrwertsteuer zu identifizieren.

Muss eine Umsatzsteuer ID auf der Rechnung angegeben werden?

Ja, in Deutschland müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuer-ID auf ihren Rechnungen angeben. Die Umsatzsteuer-ID dient dazu, die Rechnungen eindeutig zu identifizieren und zu verfolgen, und ist ein wichtiger Bestandteil des Mehrwertsteuersystems.

Wenn ein Unternehmen eine Umsatzsteuer-ID hat, muss es diese auf jeder Rechnung angeben, die es für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ausstellt. Die Umsatzsteuer-ID sollte in der Regel in der Kopfzeile der Rechnung aufgeführt werden, zusammen mit anderen relevanten Informationen wie dem Namen und der Anschrift des Unternehmens.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die auf unserer Website bereitgestellten Informationen als allgemeine Informationen und nicht als individuelle Beratung zu verstehen sind. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben. Für steuerliche Fragen empfehlen wir Ihnen dringend, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen.