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Hendrik Poddig
*Pflichtfeld

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
für Geschäfts­kunden

1. Vertragsgegenstand und Änderungsvorbehalt
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf Webdesign- und Pflegeleistungen, die P1 COMMERCE für den Kunden erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn durch den Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und P1 COMMERCE ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

1.2 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nach den folgenden Rechtsgrundlagen in nachfolgend genannter Rangfolge:

  •  Angebot von P1 COMMERCE
  • diese AGB

1.3 Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, auch für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

1.4 P1 COMMERCE hat das Recht, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

1.5 P1 COMMERCE hat das Recht, die vereinbarten Preise zum Ausgleich von gestiegenen Kosten zu erhöhen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen P1 COMMERCE zur Erbringung der Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.

1.6 Nach den Ziffern 1.4 und 1.5 beabsichtigte Änderungen der AGB und Preiserhöhungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag über Leistungen mit P1 COMMERCE kommt zustande, wenn ein verbindliches Angebot der P1 COMMERCE vom Kunden angenommen wurde.

3. Allgemeine Pflichten von P1 COMMERCE, Leistung

3.1 P1 COMMERCE erbringt die in ihrem Angebot beschriebene Leistung. Der Begriff „Leistung“ wird für Dienst- und Werkleistungen und Lieferungen verwendet.

3.2 Soweit sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt, ist P1 COMMERCE bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mittel frei.

3.3 P1 COMMERCE ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind.

4. Mitwirkungs-/Leistungspflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

4.1 Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Verfügung, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Erbringung der jeweils vereinbarten Leistungen erforderlich oder nützlich sind. 

4.2 Der Kunde wird P1 COMMERCE alle betreffend das Geschäft des Kunden oder sonst in seiner Sphäre vorhandenen und zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen kann, dass sie für die Erbringung der Leistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde P1 COMMERCE auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen Einrichtungen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringende Leistungen haben können.

4.3 Sofern der Kunde von P1 COMMERCE für den Zugriff auf Server o.ä. Passwörter erhält, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde wird ihm durch P1 COMMERCE überlassene Standardpasswörter unverzüglich nach deren Übermittlung sowie danach in regelmäßigen Abständen zu ändern, sofern eine Änderung dieser Passwörter durch den Kunden möglich ist. Erhält der Kunde Kenntnis darüber, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten, hat der Kunde P1 COMMERCE unverzüglich darüber zu unterrichten.

4.4 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch P1 COMMERCE vorzunehmen ist, trägt der Kunde dafür Sorge, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Unabhängig von einer ggf. bestehenden Vereinbarung, dass die Datensicherung durch P1 COMMERCE durchzuführen ist, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, eingehalten werden.

4.5 Der Kunde hat P1 COMMERCE jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde P1 COMMERCE zu erstatten.

4.6 Weitere Mitwirkungs-/Leistungspflichten ergeben sich aus dem Angebot.

4.7 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungs-/Leistungspflichten für P1 COMMERCE unentgeltlich.

4.8 Mitwirkungs-/Leistungspflichten sind vertragliche Pflichten des Kunden, keine Obliegenheiten.

5. Beistellungen

5.1 Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass dieser für die Leistungserbringung Infrastruktur, Hardware und/oder Software beizustellen hat, sind diese Beistellungen pünktlich, für P1 COMMERCE unentgeltlich und in vertragsgemäßem Zustand bereitzustellen. Der Kunde gewährleistet, dass er zu einer dem Zweck des Vertrages entsprechenden Beistellung berechtigt ist.

5.2 Ziffern 4.7 und 4.8 finden entsprechende Anwendung.

6. Nutzung durch Dritte

Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von P1 COMMERCE nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Leistungen an Dritte weiterzugeben.

7. Entgelte

7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Der Rechnungsbetrag wird vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung fällig.

7.3 P1 COMMERCE ist berechtigt, regelmäßig wiederkehrende Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen.

7.4 Soweit mit dem Kunden Bankeinzug vereinbart ist, werden die für die Leistungen in Rechnung gestellten Entgelte frühestens vierzehn (14) Tage nach Zugang der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren durch P1 COMMERCE vom durch den Kunden benannten Konto eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.

7.5 Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 5 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. P1 COMMERCE steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.

7.6 Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum Lastschriftverfahren erhebt P1 COMMERCE ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung.

7.7 P1 COMMERCE kann ihre Leistung von einer angemessenen Anzahlung abhängig machen.

7.8 P1 COMMERCE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen der P1 COMMERCE. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von vierzehn Werktagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. 

8. Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

8.1 Der jeweilige Vertrag über ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Pflegevertrag) hat, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, eine dreimonatige Mindestvertragslaufzeit. Wird der jeweilige Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um weitere drei (3) Monate. Sofern der betreffende Vertrag nicht mit einer Frist von einem (1) Monaten zum Ende dieser Verlängerung gekündigt wird, verlängert er sich um weitere Dreimonatsintervalle, sofern er nicht mit gleicher Frist zum Ende des jeweiligen Dreimonatsintervalls gekündigt wird.

8.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Kündigungen bedürfen der schriftform.

9. Leistungsstörungen

9.1 P1 COMMERCE wird Störungen innerhalb angemessener Frist beseitigen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, P1 COMMERCE erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und P1 COMMERCE in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen.

9.3 Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung durch P1 COMMERCE vorlag, hat der Kunde P1 COMMERCE den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von P1 COMMERCE verursacht war.

9.4 P1 COMMERCE kann sich nicht dergestalt verpflichten, dass durch bereitgestellte Sicherheitslösungen (Virenschutz, Firewalls, Spamfilter etc.) ein vollständiger Schutz der Infrastruktur des Kunden erreicht wird. P1 COMMERCE verwendet bekannte bzw. bewährte Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Dennoch kann P1 COMMERCE nicht ausschließen, dass z.B. ein neues Angriffsverfahren die Komponenten des Kunden erreicht, bevor die Hersteller dieser Tools eine Aktualisierung herausgegeben haben, die dieses Angriffsverfahren erkennt. Dies liegt daran, dass zwischen dem Auftreten eines neuen Angriffsverfahrens und der Reaktion der Security-Software-Hersteller naturgemäß immer eine gewisse Zeitspanne liegt.

9.5 P1 COMMERCE kann die Leistungen jederzeit aussetzen und/oder die Verwendung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn

  • dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Leistungen durchzuführen;
  •  dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
  •  der Kunde P1 COMMERCE bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder
  •  die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

9.6 Für Mängel und Störungen der Website, die auf Störungen des verwendeten Content Management- bzw. Shop-Systems zurückzuführen sind, ist P1 COMMERCE nicht verantwortlich.

9.7 Der Kunde hat keinerlei Ansprüche wegen Leistungsstörungen bezüglich die von P1 COMMERCE erbrachten Leistungen, soweit die Störungen auf Bearbeitungen des Kunden (insbesondere an der Webseite) oder auf sonstige Umstände zurückzuführen sind, auf die P1 COMMERCE keinen Einfluss hat. 

10. Abnahme und Mängel

Sofern die Parteien Leistungen vereinbaren, die dem Werkvertragsrecht unterliegen, oder haben die Parteien Abnahmen vereinbart gelten die folgenden Regelungen:

10.1 P1 COMMERCE ist verpflichtet, dem Kunden die Bereitschaft zur Abnahme mindestens in Textform (§ 126 b BGB) anzuzeigen. Der Kunde wird, sofern keine andere Regelung getroffen wurde, die Leistung bei Abnahmereife spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Anzeige abnehmen. Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung bestimmungsgemäß nutzt oder wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Anzeige, mindestens in Textform (§ 126 b BGB) mindestens einen nicht unwesentlichen Mangel mitteilt.

10.2 Etwaige Mängel sind P1 COMMERCE durch den Kunden mindestens in Textform (§ 126 b BGB) anzuzeigen. Waren die Leistungen bei Gefahrübergang mangelhaft, hat P1 COMMERCE nach ihrer Wahl diese Mängel zu beheben oder neu zu leisten („Nacherfüllung“); die Ermöglichung einer zumutbaren Umgehung (Workaround) des Mangels stellt eine ausreichende Nacherfüllung dar. Gelingt P1 COMMERCE die Nacherfüllung zweimal innerhalb einer angemessen vom Kunden schriftlich zu setzenden Nachfrist nicht, kann der Kunde seine Ansprüche gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend machen. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag; ein Anspruch auf Minderung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

11. Haftung

P1 COMMERCE haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

11.1 P1 COMMERCE haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.3 P1 COMMERCE haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sogenannte Kardinalpflichten). P1 COMMERCE haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

11.4 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 11.3 haftet P1 COMMERCE zudem beschränkt bis zu einer Höhe von 15.000 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.

11.5 Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die P1 COMMERCE ausdrücklich übernommen hat, haftet P1 COMMERCE für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. 

12. Verjährung

Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Leistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

13. Höhere Gewalt

13.1 Keine der Parteien hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.

13.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks), Pandemien/Epidemien oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. Die Parteien werden sich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

14. Nutzungsrechte und Freistellung, Referenz, Quellcode

14.1 P1 COMMERCE räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Website zu nutzen. Insbesondere erhält der Kunden das Recht auf Speicherung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe. Die Rechte bleiben vorbehalten bis zur vollständigen Zahlung geschuldeter Entgelte. Bis dahin erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zu Testzwecken vor Abnahme. Vorbehalten bleiben (a) die Regelungen betreffend die Rechte bei Zurverfügungstellung von (fremden) Inhalten durch die Parteien, 14.2 und 14.4 und (b) der Urhebervermerk von P1 COMMERCE, Ziffer 14.6.
Der Kunde ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung ist allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das gemäß dieser Ziffer 14 eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden. Das Nutzungsrecht gemäß dieser Ziffer 14 gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.

14.2 Sofern dem Kunden unter Geltung dieser AGB Inhalte (Daten, Texte, Fotos, Videos und Grafiken usw.) von P1 COMMERCE zur Verfügung gestellt werden, erhält der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein nicht ausschließliches, nationales, zeitlich unbeschränktes, inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung für eigene Zwecke. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung. Ausgeschlossen sind die Rechte der Vervielfältigung (wiederum davon ausgenommen sind notwendige Sicherungen), Verbreitung einschließlich der Vermietung, der öffentlichen Wiedergabe (ausgenommen das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung) und der Bearbeitung bzw. Umarbeitung.

14.3 Sofern der Kunde von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der durch P1 COMMERCE überlassenen Inhalte in Anspruch genommen wird, bleiben die geeigneten Abwehrmaßnahmen, Vergleichsverhandlungen und die Führung eventueller Rechtsstreitigkeiten in jedem Falle P1 COMMERCE bzw. dem entsprechenden Hersteller oder Distributor der Inhalte vorbehalten. Der Kunde wird gegen ihn geltend gemachte Ansprüche nur mit schriftlicher Genehmigung von P1 COMMERCE anerkennen. Der Kunde ist verpflichtet, P1 COMMERCE bzw. den Hersteller oder Distributor bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten und Vergleichsverhandlungen angemessen zu unterstützen.

14.4 Sofern Inhalte (Daten, Texte, Fotos, Videos und Grafiken usw.) durch den Kunden gestellt werden, räumt der Kunde P1 COMMERCE sämtliche für die Erreichung des Vertragszweckes erfor-derlichen Nutzungsrechte ein. Der Kunde sichert zu, dass er der Inhaber der Rechte der von ihm überlassenen Inhalte ist, soweit diese für den Vertragszweck erforderlich sind. Er sichert ferner zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht rechtswidrig sind bzw. gegen Rechte Dritter verstoßen. Wird P1 COMMERCE von Dritten wegen einer behaupteten Verletzung von (Schutz-)Rechten im Zusammenhang, mit den durch den Kunden gestellten Inhalten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, P1 COMMERCE von diesen Ansprüchen freizustellen, es sei denn P1 COMMERCE hat den Rechtsverstoß zu vertreten. P1 COMMERCE ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Kunden – Vereinbarungen zur Beilegung des Rechtsstreits zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Letzteres gilt nicht, wenn der Kunde sich weigert, der Aufforderung von P1 COMMERCE auf Freistellung nachzukommen. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Kosten, Aufwendungen und Schäden, die P1 COMMERCE aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

14.5 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

14.6 P1 COMMERCE ist berechtigt einen Urhebernachweis auf der Website des Kunden anzubringen und im Impressum der von ihm erstellten Website als Urheber genannt zu werden. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, die Hinweise auf P1 COMMERCE ohne ihre Zustimmung zu entfernen. P1 COMMERCE kann nach eigenem Ermessen vom Kunde verlangen, die Hinweise zu entfernen, soweit P1 COMMERCE keinen Zugriff auf die Kundenserver hat.

14.7 P1 COMMERCE ist berechtigt, den Kunden auf ihrer Website und in anderen Medien als Referenzkunden zu nennen und ihre für den Kunden erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben bzw. auf sie hinzuweisen.

14.8 P1 COMMERCE wird dem Kunden den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Kunde die für die Website geschuldete Vergütung vollständig an P1 COMMERCE entrichtet hat.

15. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber P1 COMMERCE an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

15.2 Der Kunde kann aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Für unerhebliche Mängel bestehen keine Mängelansprüche. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten.

16. Vertraulichkeit

16.1 „Vertrauliche Informationen“ sind der Inhalt des Angebotes und alle Informationen, gleich welcher Form, die die Parteien einander im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages übermitteln, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürfnis aus dem Inhalt der Information bei verständiger Würdigung und unter Wahrung der Interessen der offenlegenden Partei ergibt.

16.2 Die Parteien werden Vertrauliche Informationen streng vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung gebrauchen.

16.3 Alle Vertraulichen Informationen werden von der anderen Partei geheim gehalten, vor Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen als dem in Ziffer 16.2 genannten Zweck verwendet. Eine Weitergabe Vertraulicher Informationen an Beschäftigte der anderen Partei sowie Beschäftigte verbundener Unternehmen ist nur dann gestattet, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck des Vertrages erfüllen zu können. Die Empfänger der Informationen sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist nur mit Zustimmung der offenlegenden Partei zulässig. In diesem Fall sind die sonstigen Dritten jeweils entsprechend dieser Regelung an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.

16.4 Ausgenommen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung sind solche Informationen, die

  •  im Zeitpunkt ihrer Erlangung bereits öffentlich bekannt sind,
  •  vom Anbieter zum Zwecke der ordnungsgemäßen Leistungserbringung an seine Subunternehmer weitergegeben werden müssen,
  • aufgrund von Rechtsvorschriften, hoheitlichen Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen offengelegt werden müssen (über die entsprechenden Entscheidungen der Behörde oder des Gerichtes haben die Parteien, soweit dies rechtlich zulässig ist, einander unverzüglich und – soweit dies zumutbar ist, vor der Offenlegung der entsprechenden Information – zu unterrichten),
  • an Angehörige von Berufsgruppen weitergegeben werden, die berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder
  •  die jeweils andere Partei nachweislich unabhängig von der Übermittlung von vertraulichen Informationen durch die offenlegende Partei erarbeitet hat.

16.5 Die Regelungen der Ziffer 16 gelten für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Beendigung der Leistung fort.

17. Sonstiges

17.1 Für alle Ansprüche aus der Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17.2 Gerichtsstand ist Kamen